Bauantrag für Garagen: Was Sie wissen müssen – individuelle Beratung für Ihre Region mit ZAPF
Bauantrag für Garagen
Ob und, falls „ja“, in welchen Fällen ein Bauantrag für eine Garage erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht und eventuell von regionalen Vorschriften ab – und unterscheidet sich von Ort zu Ort durchaus. ZAPF Fertiggaragen dürfen in bestimmten Regionen Deutschlands in Standardgrößen ohne speziellen Bauantrag bzw. Baugenehmigung aufgestellt werden, sofern (so die meist gültige Regelung) ein Bebauungsplan für das entsprechende Grundstück vorliegt. Doch es gibt auch Ausnahmen. Deshalb empfiehlt es sich immer, zuerst gemeinsam mit unseren Experten von ZAPF die lokale Baurechtslage zu klären. Am besten ist es, über das Kontaktformular einen Beratungstermin mit unseren ZAPF-Garagenexperten anzufragen. Selbstverständlich stellen wir von ZAPF für ggfs. regional vorgeschriebene Baugenehmigungen die dafür notwendigen Unterlagen (Garagen-Typenblätter, Garagen- Statik) zur Verfügung.