Checkliste Garagenverordnung: So nutzen Sie Ihre ZAPF Garage rechtssicher
Diese praktische Checkliste hilft Ihnen, Ihre ZAPF Garage gemäß der Garagenverordnung in Deutschland zu nutzen und Bußgelder zu vermeiden. Arbeiten Sie die Punkte durch und haken Sie ab, was Sie bereits beachten.
🏗️ Vor dem Bau: Planung Ihrer ZAPF Garage
Baugenehmigung und Standort
- [ ] Bundesland-spezifische Vorschriften geprüft (ZAPF Berater unterstützt Sie)
- [ ] Genehmigungsfreiheit für gewünschte Garagengröße geklärt
- [ ] Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten
- [ ] Zufahrt verkehrstechnisch geprüft (keine Sichtbehinderungen)
- [ ] Bebauungsplan der Kommune berücksichtigt
- [ ] Stellplatzpflicht erfüllt (falls baurechtlich gefordert)
→ Mehr zum Bauantrag für Garagen
Technische Anforderungen
- [ ] Garagengröße festgelegt (ZAPF empfiehlt mehr als Mindestmaß)
- [ ] Torhöhe und -breite für Ihre Fahrzeuge ausreichend gewählt
- [ ] Lüftungsanforderungen mit ZAPF Planer besprochen
- [ ] Brandschutzanforderungen durch ZAPF Betonfertiggarage erfüllt
- [ ] E-Mobilität: Stromanschluss für spätere Wallbox eingeplant
ZAPF Vorteil: Unsere Standardgaragen erfüllen alle baulichen Anforderungen automatisch. Wir beraten Sie zu den optimalen Maßen für Ihren Bedarf.
📦 Nutzung: Was darf in Ihre ZAPF Garage?
Erlaubte Gegenstände (✅ abgehakt = vorhanden)
Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör
- [ ] Pkw, Motorrad, Roller – Hauptzweck der Garage
- [ ] Winter- und Sommerreifen – ordentlich gestapelt oder im Regal
- [ ] Wagenheber, Bordwerkzeug – in Werkzeugkasten verstaut
- [ ] Dachbox, Gepäckträger – an der Wand oder unter der Decke montiert
- [ ] Fahrradträger, Kindersitze – ordentlich verstaut (z.B. mit handelsüblichen Regalen aus dem Baumarkt)
- [ ] Schneeketten – in Aufbewahrungsbox
- [ ] Fahrzeugreinigungsmittel – in haushaltsüblichen Mengen
Fahrräder
- [ ] Fahrräder – Zulässigkeit in Ihrem Bundesland geprüft
- [ ] Wandhalterungen für Fahrräder so montiert, dass Stellplatz frei bleibt
- [ ] E-Bikes – Lademöglichkeit, falls gewünscht, vorhanden
Kleinere Haushaltsgegenstände
- [ ] Gartenwerkzeug – nur kleine Mengen, ordentlich verstaut
- [ ] Sportgeräte – kompakt gelagert (z. B. Skiausrüstung)
- [ ] Camping-Ausrüstung – platzsparend organisiert
Wichtigste Regel: Der Stellplatz muss zu 100 % nutzbar bleiben!
Unzulässige Nutzung (❌ vermeiden!)
- [ ] ❌ Keine großen Mengen Möbel oder Kartons dauerhaft gelagert
- [ ] ❌ Keine Werkstattnutzung ohne Nutzungsänderung
- [ ] ❌ Kein Büro oder Arbeitsraum eingerichtet
- [ ] ❌ Kein Partykeller oder Hobbyraum ohne Genehmigung
- [ ] ❌ Keine gewerbliche Lagerung von Waren
- [ ] ❌ Keine Vermietung als Lagerraum an Dritte
🔥 Brandschutz: Gefahrstoffe in ZAPF Garagen
Brandschutz (nur für Kleingaragen bis 100 m²)
Wichtig: Detaillierte Brandschutzvorschriften finden Sie in der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) und bei BauNetz Wissen.
Die meisten ZAPF Garagen fallen in die Kategorie Kleingaragen:
- [ ] Diesel: Maximal 200 Liter in bruchsicheren Behältern
- [ ] Benzin: Maximal 20 Liter in verschlossenen Metallkanistern
- [ ] Behälter sind dicht verschlossen
- [ ] Lagerung entfernt von Zündquellen (Sicherungskasten, Heizung)
- [ ] Gut belüfteter Bereich für Kraftstofflagerung gewählt
Weitere brennbare Stoffe
- [ ] Lacke und Farben: Nur Kleinmengen in Originalgebinden
- [ ] Lösungsmittel: Sicher verschlossen in Metallschrank
- [ ] Gasflaschen: Aufrecht stehend, gesichert, Ventil geschlossen
- [ ] Holz/Papier: Nur geringe Mengen, von Zündquellen getrennt
- [ ] Alle Stoffe sind ordentlich beschriftet
Verbotene Stoffe
- [ ] ❌ Keine explosiven oder hochentzündlichen Stoffe
- [ ] ❌ Keine großen Mengen brennbarer Materialien
- [ ] ❌ Keine undichten oder beschädigten Kanister
ZAPF Tipp: Die stabile Betonkonstruktion unserer Garagen bietet optimalen Brandschutz.
⚡ Elektromobilität: E-Auto in ZAPF Garage
Laden von Elektrofahrzeugen
- [ ] E-Auto Laden in Garage ist grundsätzlich erlaubt
- [ ] Wallbox-Installation geplant oder bereits installiert
- [ ] Installation durch zertifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt
- [ ] Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt (bis 11 kW) oder Genehmigung eingeholt (ab 11 kW)
- [ ] FI-Schutzschalter (Typ B oder Typ A mit DC-Fehlerstromerkennung) installiert
- [ ] Leitungsquerschnitte ausreichend dimensioniert
- [ ] Bei Mietgarage: Einverständnis des Vermieters eingeholt
ZAPF Vorteil: Unsere stabilen Betonwände sind ideal für die Wallbox-Montage. Wir beraten Sie gern zu Elektro-Vorinstallationen.
→ Richtlinien für Bohrungen in ZAPF Fertiggaragen
🔍 Regelmäßige Kontrolle
Monatlich prüfen
- [ ] Stellplatz vollständig nutzbar? – Fahrzeug kann problemlos ein- und ausparken
- [ ] Ordnung eingehalten? – Keine Stolperfallen, Fluchtwege frei
- [ ] Brandgefährliche Stoffe sicher gelagert? – Behälter dicht, keine Lecks
Jährlich prüfen
- [ ] Garagentor funktioniert einwandfrei – ZAPF Wartungsservice nutzen
- [ ] Lüftungsöffnungen frei – Keine Verstopfungen
- [ ] Entwässerung funktioniert – Kein Wasserstau
- [ ] Beleuchtung intakt – Ausreichende Helligkeit
- [ ] Brandschutzeinrichtungen geprüft (falls vorhanden)
- [ ] Elektrische Anlagen überprüft (Wallbox, Beleuchtung)
📋 Für Vermieter: ZAPF Garage vermieten
Mietvertrag gestalten
- [ ] Zweckbestimmung eindeutig formuliert (nur Kraftfahrzeuge)
- [ ] Erlaubtes Zubehör konkret benannt
- [ ] Verbot der Zweckentfremdung aufgenommen
- [ ] Brandschutzregelungen im Vertrag festgehalten
- [ ] Konsequenzen bei Verstößen definiert (Abmahnung, Kündigung)
Kontrolle und Kommunikation
- [ ] Regelmäßige Sichtprüfungen durchführen (nach Ankündigung)
- [ ] Mieter über Garagenverordnung informiert
- [ ] Ansprechpartner für Fragen benannt
- [ ] Dokumentation von Verstößen angelegt
⚠️ Verstoß-Prävention
Häufige Fehlerquellen vermeiden
- [ ] Keine Überfüllung – Weniger ist mehr für Sicherheit
- [ ] Keine improvisierte Werkstatt – Nur gelegentliche Fahrzeugpflege
- [ ] Keine brennbaren Materialien anhäufen – Regelmäßig aussortieren
- [ ] Nicht als Abstellkammer verwenden – Garage ist für Fahrzeuge da
- [ ] Keine unzulässigen baulichen Veränderungen ohne Genehmigung
Bei Unsicherheit
- [ ] Bauaufsichtsbehörde kontaktiert bei Unklarheiten
- [ ] ZAPF Kundenservice um Rat gefragt
- [ ] Baugenehmigung oder Mietvertrag nochmals geprüft
- [ ] Versicherung informiert bei geplanten Änderungen
🚨 Notfall-Checkliste
Im Schadensfall
- [ ] Feuerlöscher griffbereit (optional, aber empfohlen)
- [ ] Notfallnummern sichtbar ausgehängt
- [ ] Versicherungsdaten hinterlegt
- [ ] Dokumentation der Garagennutzung für Versicherung
Nach Beanstandungen
- [ ] Behördliche Hinweise ernst nehmen und umsetzen
- [ ] Frist zur Mängelbeseitigung einhalten
- [ ] Dokumentation der Änderungen anfertigen
- [ ] Nachkontrolle durch Behörde ermöglichen
✅ Ihr Vorteil mit ZAPF Garagen
Warum ZAPF die richtige Wahl ist
✅ Rechtssichere Konstruktion – Alle Vorschriften automatisch erfüllt ✅ Brandschutz inklusive – Betonfertiggaragen bieten optimalen Schutz ✅ Zukunftssicher – Vorbereitet für E-Mobilität und Wallbox ✅ Langlebigkeit – Hochwertige Materialien und Verarbeitung ✅ Persönliche Beratung – Wir klären alle rechtlichen Fragen mit Ihnen ✅ Service – Von Planung bis Wartung alles aus einer Hand
📞 Brauchen Sie Unterstützung?
Sie haben Fragen zu einzelnen Checklisten-Punkten?
Unsere ZAPF Experten helfen Ihnen gerne:
- Klärung baurechtlicher Fragen für Ihren Standort
- Beratung zur optimalen Garagengröße
- Planung von Elektro-Installationen
- Tipps zur effizienten Garagennutzung
- Wartung und Service für Ihre ZAPF Garage
Jetzt Kontakt aufnehmen: ZAPF Kundenservice 📖 Mehr Wissen: Ausführlicher Ratgeber zur Garagenverordnung
Weitere hilfreiche Artikel:
- Bauantrag für Garagen
- Belüftung der Garage
- Installation einer Ladestation in einer ZAPF Garage
- Richtlinien für Bohrungen in ZAPF Fertiggaragen
Detaillierte Hintergrundinformationen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Garagenverordnung.
Die Garagenverordnung basiert auf der Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU.
Stand: Januar 2026 | Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Vorschriften können je nach Bundesland variieren. Bei Fragen kontaktieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das ZAPF Beratungsteam.