Garagenverordnung in Deutschland
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte der Garagenverordnung für Sie zusammen.
Was regelt die Garagenverordnung?
Die Garagenverordnung legt fest, wie Sie Ihre ZAPF Garage rechtssicher nutzen dürfen. Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, die auf der Muster-Garagenverordnung basieren. Diese Regeln dienen Ihrem Brandschutz und Ihrer Sicherheit.
Garagengrößen und Ihre ZAPF Garage
Kleingaragen (bis 100 m²) Die meisten ZAPF Einzelgaragen, Doppelgaragen, Breitgaragen, Großraumgaragen und Carports fallen in diese Kategorie mit den lockersten Vorschriften. Hier gelten die einfachsten Brandschutzbestimmungen.
→ Mehr zu Brandschutzbestimmungen bei BauNetz Wissen
→ Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) der ARGEBAU
Mittelgaragen (100-1.000 m²) Größere ZAPF Garagen-Anlagen mit strengeren Brandschutzanforderungen.
Großgaragen (über 1.000 m²) Selten bei privaten ZAPF Projekten, aber relevant bei gewerblichen Anlagen.
Wofür dürfen Sie Ihre ZAPF Garage nutzen?
✅ Erlaubt
- Kraftfahrzeuge – Der Hauptzweck Ihrer ZAPF Garage
- Fahrzeugzubehör – Winter-/Sommerreifen, Wagenheber, Dachbox, Schneeketten
- Fahrräder – In Baden-Württemberg ausdrücklich erlaubt, bundesweit meist toleriert
- Kleinere Mengen Haushaltsgegenstände – Solange der Stellplatz nutzbar bleibt
⚠️ Problematisch oder verboten
- Dauerhafte Lagerung großer Mengen Möbel oder Hausrat
- Umnutzung zur Werkstatt, Büro oder Hobbyraum ohne Genehmigung
- Gewerbliche Nutzung ohne entsprechende Baugenehmigung
Entscheidend: Der Stellplatz in Ihrer ZAPF Garage muss jederzeit vollständig nutzbar bleiben.
Mindestmaße für Stellplätze in ZAPF Garagen
ZAPF Garagen werden nach aktuellen Standards gebaut und übertreffen die Mindestanforderungen:
Gesetzliche Mindestmaße:
- Länge: mindestens 5 m
- Breite: 2,30-2,50 m (je nach Begrenzung)
ZAPF Vorteil: Unsere Standardgrößen bieten deutlich mehr Komfort und Bewegungsfreiheit als die gesetzlichen Mindestwerte – ideal für moderne SUVs und Familienautos.
Brandschutz: Was dürfen Sie in Ihrer ZAPF Garage lagern?
Kraftstoffe in Kleingaragen (bis 100 m²)
- Diesel: bis 200 Liter in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern
- Benzin: bis 20 Liter in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern
Weitere Stoffe
- Lacke und Farben: Nur haushaltsübliche Kleinmengen in Originalbehältern
- Lösungsmittel: Sicher verschlossen, von Zündquellen fernhalten
- Gasflaschen: Aufrecht stehend, gesichert, nur haushaltsübliche Mengen
Elektromobilität in ZAPF Garagen
Laden von E-Fahrzeugen
Das Abstellen und Laden von Elektroautos ist in Ihrer ZAPF Garage grundsätzlich erlaubt und problemlos möglich.
Vorteile der ZAPF Garage:
- Stabile Betonwände ideal für Wallbox-Montage
- Meist genehmigungsfreier Einbau
- Ausreichend Platz für Elektro-Installation
Wichtig zu beachten:
- Installation durch qualifizierten Elektrofachbetrieb
- Anmeldung beim Netzbetreiber (bis 11 kW) bzw. Genehmigung (ab 11 kW)
- FI-Schutzschalter erforderlich
- Bei Mietgaragen: Einverständnis des Vermieters
Baugenehmigung für ZAPF Garagen
Die Anforderungen variieren je nach Bundesland. ZAPF unterstützt Sie bei allen Formalitäten.
Typische Kriterien für genehmigungsfreie Garagen:
- Grundfläche: 30-50 m² (je nach Bundesland)
- Mittlere Wandhöhe: meist max. 3 m
- Einhaltung der Abstandsflächen
→ Mehr zum Bauantrag für Garagen
Bauliche Anforderungen – bei ZAPF Standard
Lüftung ZAPF Garagen sind mit ausreichender Lüftung ausgestattet (mind. 150 cm² je 10 m² Garagenfläche).
Brandschutz: Unsere Betonfertiggaragen erfüllen alle brandschutztechnischen Anforderungen. Wände und Decken bieten optimalen Brandschutz.
Garagentore :ZAPF Tore entsprechen allen gängigen Anforderungen und bieten verschiedene Größen für optimale Nutzbarkeit.
Zufahrten: Bei der Planung berücksichtigen wir die verkehrstechnischen Anforderungen für eine sichere Zufahrt.
Konsequenzen bei Verstößen
Bußgelder: 550–500 EUR bei einfachen Verstößen, deutlich höher bei schwerwiegender Zweckentfremdung.
Im Schadensfall:
- Versicherung kann Leistungen kürzen
- Persönliche Haftung bei Personenschäden möglich
ZAPF Empfehlung: Nutzen Sie Ihre Garage bestimmungsgemäß – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum ZAPF Garagen die richtige Wahl sind
✅ Rechtssicherheit: Alle ZAPF Garagen entsprechen den aktuellen Garagenverordnungen✅ Brandschutz: Betonfertiggaragen bieten optimalen Brandschutz ✅ Zukunftssicher: Vorbereitung für E-Mobilität möglich ✅ Beratung: Wir klären alle baurechtlichen Fragen für Ihren Standort ✅ Qualität: Langlebige Konstruktion, die alle Normen übertrifft
Häufige Fragen zur Garagenverordnung
Kann ich in meiner ZAPF Garage Werkzeug aufbewahren? Ja, Werkzeug für Fahrzeugpflege und -wartung ist erlaubt, solange der Stellplatz nutzbar bleibt und der Brandschutz gewahrt ist.
Darf ich meine ZAPF Garage als Hobbyraum nutzen? Nein, eine dauerhafte Umnutzung ohne Baugenehmigung ist nicht zulässig. Die Garage muss als Stellplatz verfügbar bleiben.
Wie erkenne ich, ob meine geplante ZAPF Garage genehmigungsfrei ist? Das hängt von Ihrem Bundesland und der Grundstückssituation ab. Unsere ZAPF Berater prüfen dies kostenlos für Sie.
Kann ich eine Wallbox nachträglich installieren? Ja, ZAPF Garagen sind ideal für die nachträgliche Installation einer Wallbox geeignet. Die stabile Betonkonstruktion ermöglicht eine sichere Montage.
Ihr nächster Schritt
Sie planen eine neue Garage oder haben Fragen zur Garagenverordnung in Ihrem Bundesland? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen und technischen Aspekten Ihrer ZAPF Garage.
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