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Garagenverordnung Niedersachsen: Was Sie wissen müssen

Wer in Niedersachsen eine Garage bauen möchte, muss die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beachten. Die Garagenverordnung regelt wichtige Aspekte wie Abstandsflächen, Genehmigungspflicht, Brandschutz und Stellplatzanforderungen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Genehmigungsfrei sind Garagen, wenn:

  • Grundfläche max. 30 m²
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 m
  • Abstandsflächen werden eingehalten
  • Keine Aufenthaltsräume entstehen

Genehmigungspflichtig bei:

  • Grundfläche über 30 m²
  • Wandhöhe über 3 m
  • Besonderen Auflagen im Bebauungsplan

Wichtige Vorschriften

Abstandsflächen:

  • Mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze
  • Grenzgaragen mit Nachbarzustimmung möglich (max. 9 m Wandlänge)

Maße:

  • Einzelgarage: mind. 3 x 6 m
  • Doppelgarage: mind. 6 x 6 m
  • Firsthöhe: i. d. R. bis 4,5 m

Stellplatzpflicht:

  • Einfamilienhaus: mind. 1 Stellplatz
  • Zweifamilienhaus: mind. 2 Stellplätze
  • Mehrfamilienhaus: 1 Stellplatz pro Wohneinheit

Brandschutz:

  • Feuerhemmende Wände (F30) bei angebauten Garagen
  • Belüftungsöffnungen: mind. 0,5 % der Grundfläche

ZAPF Fertiggaragen für Niedersachsen

Normgerecht: Alle ZAPF Fertiggaragen erfüllen die NBauO-Anforderungen
Genehmigungsfrei möglich: Standardgrößen innerhalb der 30 m²-Grenze verfügbar
Brandschutz inklusive: Betonfertiggaragen sind nicht brennbar
Schneller Aufbau: Montage innerhalb weniger Tage
Fachberatung: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung

Wichtige Links

Häufige Kundenfragen

Ist meine ZAPF Garage genehmigungsfrei?
Unsere Standardgaragen bis 30 m² sind in Niedersachsen i.d.R. genehmigungsfrei. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Bauvorhaben.

Halten ZAPF Garagen die Abstandsflächen ein?
Ja, bei der Planung berücksichtigen wir die erforderlichen Abstände. Grenzgaragen sind ebenfalls möglich.

Erfüllen ZAPF Garagen den Brandschutz?
Betonfertiggaragen erfüllen automatisch alle Brandschutzanforderungen der NBauO.