Garagenverordnung Niedersachsen: Was Sie wissen müssen
Wer in Niedersachsen eine Garage bauen möchte, muss die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beachten. Die Garagenverordnung regelt wichtige Aspekte wie Abstandsflächen, Genehmigungspflicht, Brandschutz und Stellplatzanforderungen.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
Genehmigungsfrei sind Garagen, wenn:
- Grundfläche max. 30 m²
- Mittlere Wandhöhe max. 3 m
- Abstandsflächen werden eingehalten
- Keine Aufenthaltsräume entstehen
Genehmigungspflichtig bei:
- Grundfläche über 30 m²
- Wandhöhe über 3 m
- Besonderen Auflagen im Bebauungsplan
Wichtige Vorschriften
Abstandsflächen:
- Mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze
- Grenzgaragen mit Nachbarzustimmung möglich (max. 9 m Wandlänge)
Maße:
- Einzelgarage: mind. 3 x 6 m
- Doppelgarage: mind. 6 x 6 m
- Firsthöhe: i. d. R. bis 4,5 m
Stellplatzpflicht:
- Einfamilienhaus: mind. 1 Stellplatz
- Zweifamilienhaus: mind. 2 Stellplätze
- Mehrfamilienhaus: 1 Stellplatz pro Wohneinheit
Brandschutz:
- Feuerhemmende Wände (F30) bei angebauten Garagen
- Belüftungsöffnungen: mind. 0,5 % der Grundfläche
ZAPF Fertiggaragen für Niedersachsen
✅ Normgerecht: Alle ZAPF Fertiggaragen erfüllen die NBauO-Anforderungen
✅ Genehmigungsfrei möglich: Standardgrößen innerhalb der 30 m²-Grenze verfügbar
✅ Brandschutz inklusive: Betonfertiggaragen sind nicht brennbar
✅ Schneller Aufbau: Montage innerhalb weniger Tage
✅ Fachberatung: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung
Wichtige Links
Häufige Kundenfragen
Ist meine ZAPF Garage genehmigungsfrei?
Unsere Standardgaragen bis 30 m² sind in Niedersachsen i.d.R. genehmigungsfrei. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Bauvorhaben.
Halten ZAPF Garagen die Abstandsflächen ein?
Ja, bei der Planung berücksichtigen wir die erforderlichen Abstände. Grenzgaragen sind ebenfalls möglich.
Erfüllen ZAPF Garagen den Brandschutz?
Betonfertiggaragen erfüllen automatisch alle Brandschutzanforderungen der NBauO.