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Garagenverordnung NRW: Rechtssichere Nutzung Ihrer ZAPF Garage

Nordrhein-Westfalen hat die strengsten Garagenvorschriften in Deutschland. Dieser kompakte Ratgeber erklärt die wichtigsten NRW-Besonderheiten für Ihre ZAPF Garage – ohne Bußgelder bis zu 500 EUR zu riskieren.

Rechtliche Grundlagen in NRW

Seit 2009 gibt es keine separate Garagenverordnung mehr. Die Regelungen sind in die Sonderbauverordnung (SBauVO) integriert – Teil 5, §§ 121–142 (aktualisiert am 30. September 2022).

Wichtigste Rechtsgrundlagen:

NRW gilt als strengstes Bundesland – besonders beim Fahrradverbot und Kontrollen.

Garagentypen: Welche Kategorie gilt für Sie?

Kleingaragen (bis 100 m²) die meisten ZAPF Garagen:

Mittelgaragen (100–1.000 m²): Strengere Brandschutzauflagen, nichtbrennbare Materialien
Großgaragen (über 1.000 m²): Umfassende Sicherheitsvorschriften, Aufsichtspflicht

✅ Was ist erlaubt? ❌ Was ist verboten?

Erlaubte Nutzung

  • Pkw, Motorräder, Elektroautos
  • Winter-/Sommerreifen, Wagenheber, Bordwerkzeug
  • Kindersitze, Dachbox, Gepäckträger, Schneeketten
  • Fahrzeugpflegemittel (haushaltsübliche Mengen)

Wichtig: Der Stellplatz muss zu 100 % nutzbar bleiben!

❌ NRW-Besonderheit: Fahrräder verboten!

Einzigartig in NRW: In Kleingaragen ist die Lagerung von Fahrrädern ausdrücklich verboten – dies gilt nur in Nordrhein-Westfalen!

Alternative Lösungen:

  • Separater Fahrradschuppen
  • ZAPF Carport zusätzlich zur Garage
  • Fahrradständer im Außenbereich

Weitere verbotene Nutzungen:

❌ Werkstatt ohne Nutzungsänderung
❌ Hobbyraum/Partykeller (dokumentierte Bußgelder!)
❌ Lagerraum für Möbel oder Hausrat
❌ Büro ohne Genehmigung
❌ Gewerbliche Nutzung

Brandschutz: Kraftstoffe und Gefahrstoffe

Erlaubte Mengen in Kleingaragen:

  • Benzin: Maximal 20 Liter in verschlossenen, bruchsicheren Metallkanistern
  • Diesel: Maximal 200 Liter in bruchsicheren Behältern

Sicherheitsregeln:

  • Behälter dicht verschlossen, entfernt von Zündquellen
  • Gut belüfteter Bereich, regelmäßige Dichtigkeitsprüfung

ZAPF Vorteil: Unsere Betonfertiggaragen bieten optimalen Brandschutz (Baustoffklasse A1).

Mehr zur Belüftung

E-Mobilität: Wallbox erlaubt und genehmigungsfrei

Das Laden von E-Autos ist in NRW ausdrücklich erlaubt. Die Wallbox-Installation ist genehmigungsfrei, da sie zur technischen Ausrüstung gehört.

Technische Anforderungen:

  • Installation durch zertifizierten Elektrofachbetrieb (DIN VDE-Normen)
  • FI-Schutzschalter Typ B oder Typ A mit DC-Fehlerstromerkennung
  • Anmeldung beim Netzbetreiber: bis 11 kW Meldepflicht, ab 11 kW genehmigungspflichtig

Bei Mietgaragen: Zustimmung des Vermieters erforderlich (§ 554 BGB), seit 2020 grundsätzlicher Anspruch (WEMoG)

ZAPF Vorteil: Stabile Betonwände ideal für Wallbox-Montage, Elektroinstallation kann beim Bau vorbereitet werden.

Installation einer Ladestation

Baugenehmigung: Wann brauchen Sie eine?

Genehmigungsfrei nach BauO NRW bei:

  • Mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter
  • Grundfläche maximal 30 Quadratmeter
  • Standort innerhalb einer Ortschaft
  • Keine abweichenden Vorgaben im Bebauungsplan

Abstandsflächen: Grundsätzlich 3 Meter zur Grundstücksgrenze. Grenzbebauung erlaubt bei maximal 9 Meter Länge je Grenze.

ZAPF Tipp: Viele Einzelgaragen sind genehmigungsfrei. Bei Doppelgaragen kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Mehr zum Bauantrag

Bußgelder und Kontrollen

Strafen bei Verstößen:

  • Bußgelder bis zu 500 EUR (bei schwerer Zweckentfremdung höher)
  • Dokumentierter Fall 2015: Über 500 EUR für Hobbyraum-Nutzung
  • Nutzungsuntersagung, Zwangsgelder, Verlust des Versicherungsschutzes

Kontrollen erfolgen durch Nachbarsbeschwerden, Ordnungsamtshinweise, Vermietermeldungen.

Wichtig: Kontrollen müssen angekündigt werden. Versicherungen können bei Zweckentfremdung Leistungen verweigern.

NRW im Bundesländer-Vergleich

Aspekt

NRW

Andere Bundesländer

Rechtsgrundlage

Sonderbauverordnung

Meist eigene Garagenverordnung

Fahrräder

❌ Verboten

✅ Oft erlaubt

Strenge

Strengste bundesweit

Meist lockerer

Bußgelder

Bis 500 EUR

50–500 EUR

Praktische Tipps für Ihre ZAPF Garage

  1. Fahrräder entfernen – In NRW strikt verboten
  2. Stellplatz freihalten – Muss zu 100% nutzbar sein
  3. Brandschutz beachten – Höchstmengen bei Kraftstoffen einhalten
  4. Mietvertrag prüfen – Klauseln strikt befolgen
  5. Bei Unsicherheit fragen – Bauaufsicht oder ZAPF kontaktieren

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es in NRW eine Garagenverordnung?
Nein, seit 2009 in der Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 5 enthalten.

Warum sind Fahrräder verboten?
NRW argumentiert, dass Fahrräder den Stellplatz behindern – eine NRW-spezifische Regelung.

Darf ich mein E-Auto laden?
Ja, Wallbox-Installation ist genehmigungsfrei. Installation durch Fachbetrieb erforderlich.

Brauche ich eine Baugenehmigung?
Nicht bei maximal 30 m² Grundfläche, 3 m Wandhöhe und Standort im Innenbereich.

Wie viel Kraftstoff darf ich lagern?
Maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in Kleingaragen.

Fazit: ZAPF Garagen in NRW

Die wichtigsten Punkte:

✅ Strengste Regelungen bundesweit – NRW kontrolliert genau
✅ Fahrräder verboten einzigartige NRW-Besonderheit
✅ E-Autos und Wallboxen erlaubt – Genehmigungsfrei
✅ Bußgelder bis 500 EUR bei Verstößen
✅ Genehmigungsfrei bis 30 m²

Ihre ZAPF Vorteile:

  • NRW-konforme Konstruktion – Vorschriften automatisch erfüllt
  • Optimaler Brandschutz – Betonfertiggaragen Baustoffklasse A1
  • Persönliche Beratung – lokale Expertise in NRW
  • Komplettservice von Planung bis Wartung

Kontakt und weitere Informationen

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Weiterführende Ratgeber:

Rechtliche Quellen:

Stand: Januar 2025 | Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen kontaktieren Sie die Bauaufsichtsbehörde oder das ZAPF Beratungsteam.