Garagenverordnung NRW: Rechtssichere Nutzung Ihrer ZAPF Garage
Nordrhein-Westfalen hat die strengsten Garagenvorschriften in Deutschland. Dieser kompakte Ratgeber erklärt die wichtigsten NRW-Besonderheiten für Ihre ZAPF Garage – ohne Bußgelder bis zu 500 EUR zu riskieren.
Rechtliche Grundlagen in NRW
Seit 2009 gibt es keine separate Garagenverordnung mehr. Die Regelungen sind in die Sonderbauverordnung (SBauVO) integriert – Teil 5, §§ 121–142 (aktualisiert am 30. September 2022).
Wichtigste Rechtsgrundlagen:
NRW gilt als strengstes Bundesland – besonders beim Fahrradverbot und Kontrollen.
Garagentypen: Welche Kategorie gilt für Sie?
Kleingaragen (bis 100 m²) die meisten ZAPF Garagen:
- Einzelgaragen, Doppelgaragen, Breitgaragen
- Vereinfachte Anforderungen: Keine Brandmeldeanlage, natürliche Lüftung ausreichend
Mittelgaragen (100–1.000 m²): Strengere Brandschutzauflagen, nichtbrennbare Materialien
Großgaragen (über 1.000 m²): Umfassende Sicherheitsvorschriften, Aufsichtspflicht
✅ Was ist erlaubt? ❌ Was ist verboten?
Erlaubte Nutzung
- Pkw, Motorräder, Elektroautos
- Winter-/Sommerreifen, Wagenheber, Bordwerkzeug
- Kindersitze, Dachbox, Gepäckträger, Schneeketten
- Fahrzeugpflegemittel (haushaltsübliche Mengen)
Wichtig: Der Stellplatz muss zu 100 % nutzbar bleiben!
❌ NRW-Besonderheit: Fahrräder verboten!
Einzigartig in NRW: In Kleingaragen ist die Lagerung von Fahrrädern ausdrücklich verboten – dies gilt nur in Nordrhein-Westfalen!
Alternative Lösungen:
- Separater Fahrradschuppen
- ZAPF Carport zusätzlich zur Garage
- Fahrradständer im Außenbereich
Weitere verbotene Nutzungen:
❌ Werkstatt ohne Nutzungsänderung
❌ Hobbyraum/Partykeller (dokumentierte Bußgelder!)
❌ Lagerraum für Möbel oder Hausrat
❌ Büro ohne Genehmigung
❌ Gewerbliche Nutzung
Brandschutz: Kraftstoffe und Gefahrstoffe
Erlaubte Mengen in Kleingaragen:
- Benzin: Maximal 20 Liter in verschlossenen, bruchsicheren Metallkanistern
- Diesel: Maximal 200 Liter in bruchsicheren Behältern
Sicherheitsregeln:
- Behälter dicht verschlossen, entfernt von Zündquellen
- Gut belüfteter Bereich, regelmäßige Dichtigkeitsprüfung
ZAPF Vorteil: Unsere Betonfertiggaragen bieten optimalen Brandschutz (Baustoffklasse A1).
E-Mobilität: Wallbox erlaubt und genehmigungsfrei
Das Laden von E-Autos ist in NRW ausdrücklich erlaubt. Die Wallbox-Installation ist genehmigungsfrei, da sie zur technischen Ausrüstung gehört.
Technische Anforderungen:
- Installation durch zertifizierten Elektrofachbetrieb (DIN VDE-Normen)
- FI-Schutzschalter Typ B oder Typ A mit DC-Fehlerstromerkennung
- Anmeldung beim Netzbetreiber: bis 11 kW Meldepflicht, ab 11 kW genehmigungspflichtig
Bei Mietgaragen: Zustimmung des Vermieters erforderlich (§ 554 BGB), seit 2020 grundsätzlicher Anspruch (WEMoG)
ZAPF Vorteil: Stabile Betonwände ideal für Wallbox-Montage, Elektroinstallation kann beim Bau vorbereitet werden.
→ Installation einer Ladestation
Baugenehmigung: Wann brauchen Sie eine?
Genehmigungsfrei nach BauO NRW bei:
- Mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter
- Grundfläche maximal 30 Quadratmeter
- Standort innerhalb einer Ortschaft
- Keine abweichenden Vorgaben im Bebauungsplan
Abstandsflächen: Grundsätzlich 3 Meter zur Grundstücksgrenze. Grenzbebauung erlaubt bei maximal 9 Meter Länge je Grenze.
ZAPF Tipp: Viele Einzelgaragen sind genehmigungsfrei. Bei Doppelgaragen kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Bußgelder und Kontrollen
Strafen bei Verstößen:
- Bußgelder bis zu 500 EUR (bei schwerer Zweckentfremdung höher)
- Dokumentierter Fall 2015: Über 500 EUR für Hobbyraum-Nutzung
- Nutzungsuntersagung, Zwangsgelder, Verlust des Versicherungsschutzes
Kontrollen erfolgen durch Nachbarsbeschwerden, Ordnungsamtshinweise, Vermietermeldungen.
Wichtig: Kontrollen müssen angekündigt werden. Versicherungen können bei Zweckentfremdung Leistungen verweigern.
NRW im Bundesländer-Vergleich
|
Aspekt |
NRW |
Andere Bundesländer |
|
Rechtsgrundlage |
Sonderbauverordnung |
Meist eigene Garagenverordnung |
|
Fahrräder |
❌ Verboten |
✅ Oft erlaubt |
|
Strenge |
Strengste bundesweit |
Meist lockerer |
|
Bußgelder |
Bis 500 EUR |
50–500 EUR |
Praktische Tipps für Ihre ZAPF Garage
- Fahrräder entfernen – In NRW strikt verboten
- Stellplatz freihalten – Muss zu 100% nutzbar sein
- Brandschutz beachten – Höchstmengen bei Kraftstoffen einhalten
- Mietvertrag prüfen – Klauseln strikt befolgen
- Bei Unsicherheit fragen – Bauaufsicht oder ZAPF kontaktieren
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es in NRW eine Garagenverordnung?
Nein, seit 2009 in der Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 5 enthalten.
Warum sind Fahrräder verboten?
NRW argumentiert, dass Fahrräder den Stellplatz behindern – eine NRW-spezifische Regelung.
Darf ich mein E-Auto laden?
Ja, Wallbox-Installation ist genehmigungsfrei. Installation durch Fachbetrieb erforderlich.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Nicht bei maximal 30 m² Grundfläche, 3 m Wandhöhe und Standort im Innenbereich.
Wie viel Kraftstoff darf ich lagern?
Maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in Kleingaragen.
Fazit: ZAPF Garagen in NRW
Die wichtigsten Punkte:
✅ Strengste Regelungen bundesweit – NRW kontrolliert genau
✅ Fahrräder verboten einzigartige NRW-Besonderheit
✅ E-Autos und Wallboxen erlaubt – Genehmigungsfrei
✅ Bußgelder bis 500 EUR bei Verstößen
✅ Genehmigungsfrei bis 30 m²
Ihre ZAPF Vorteile:
- NRW-konforme Konstruktion – Vorschriften automatisch erfüllt
- Optimaler Brandschutz – Betonfertiggaragen Baustoffklasse A1
- Persönliche Beratung – lokale Expertise in NRW
- Komplettservice von Planung bis Wartung
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Rechtliche Quellen:
Stand: Januar 2025 | Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen kontaktieren Sie die Bauaufsichtsbehörde oder das ZAPF Beratungsteam.