Garagennutzung – was ist erlaubt?
Viele Laien sind der Ansicht, dass die eigene Garage so genutzt werden kann, wie einem, das selbst in den Sinn kommt. Tatsächlich existieren aber in den allermeisten Bundesländern Deutschlands Garagenverordnungen, die den Bau als auch die Nutzung oft bis ins Detail regeln. Dinge, die direkt zum Auto gehören (Reifen, Dachträger etc.) sind praktisch immer unproblematisch und können eingestellt bzw. gelagert werden – bei vielen anderen Gegenständen ist das nicht so eindeutig und zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Kraftstoff in der Garage zu lagern, ist z. B. sehr häufig nicht gestattet. Und eine Garage dauerhaft als Werkstatt oder Lagerraum zu nutzen, meist ebenfalls nicht. Insofern empfiehlt sich im Zweifelsfall der Blick in die jeweils gültige Garagenverordnung und in eventuelle zusätzliche Auflagen oder Regelungen der Kommune!