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Garagenverordnung Rheinland-Pfalz: Was Sie wissen müssen

Wer in Rheinland-Pfalz eine Garage bauen möchte, muss die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) beachten. Die Garagenverordnung regelt wichtige Aspekte wie Abstandsflächen, Genehmigungspflicht, Brandschutz und Stellplatzanforderungen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Genehmigungsfrei sind Garagen, wenn:

  • Grundfläche max. 50 m²
  • Wandhöhe max. 3,20 m
  • Firsthöhe max. ca. 4 m
  • Standort innerhalb eines bebauten Gebiets
  • Abstandsflächen werden eingehalten
  • Keine Aufenthaltsräume entstehen

 

Genehmigungspflichtig bei:

  • Grundfläche über 50 m²
  • Wandhöhe über 3,20 m
  • Lage im Außenbereich
  • Besonderen Auflagen im Bebauungsplan

 

Wichtige Vorschriften

Abstandsflächen:

  • Mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze
  • Grenzbebauung möglich bei max. 3 m Wandhöhe und max. 9 m Wandlänge
  • Nutzung ausschließlich als Garage (keine Aufenthaltsräume)

 

Maße:

  • Einzelgarage: ca. 3–4 m breit, ca. 6–7 m lang
  • Doppelgarage: ca. 6–7 m breit, ca. 6–7 m lang
  • Firsthöhe: i. d. R. bis ca. 4 m

 

Stellplatzpflicht:

  • Einfamilienhaus: mind. 1 Stellplatz
  • Zweifamilienhaus: mind. 2 Stellplätze
  • Mehrfamilienhaus: 1 Stellplatz pro Wohneinheit
  • Konkrete Anforderungen je nach Gemeinde prüfen

 

Brandschutz:

  • Feuerhemmende Trennwände (F30) bei angebauten Garagen zu Aufenthaltsräumen
  • Belüftungsöffnungen erforderlich
  • Lagerung: max. 200 l Diesel und max. 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern

 

ZAPF Fertiggaragen für Rheinland-Pfalz

  • ✅ Normgerecht: Alle ZAPF Fertiggaragen erfüllen die LBauO-Anforderungen
  • ✅ Genehmigungsfrei möglich: Standardgrößen innerhalb der 50 m²-Grenze verfügbar
  • ✅ Brandschutz inklusive: Betonfertiggaragen sind nicht brennbar
  • ✅ Schneller Aufbau: Montage innerhalb weniger Tage
  • ✅ Fachberatung: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung

 

Häufige Kundenfragen

Ist meine ZAPF Garage in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?

Unsere Standardgaragen bis 50 m² sind in Rheinland-Pfalz i. d. R. genehmigungsfrei. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Bauvorhaben.

Halten ZAPF Garagen die Abstandsflächen ein?

Ja, bei der Planung berücksichtigen wir die erforderlichen Abstände. Grenzgaragen sind unter den geltenden Voraussetzungen ebenfalls möglich.

Erfüllen ZAPF Garagen den Brandschutz in Rheinland-Pfalz?

Betonfertiggaragen erfüllen automatisch alle Brandschutzanforderungen der LBauO Rheinland-Pfalz.

 

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen können sich ändern. Prüfen Sie stets die aktuell geltenden Vorschriften oder konsultieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde.